Nachfolgend steht die Verwaltungsvorschrift zur StVO als
Textdateien (Zeichensatz: ISO-8859-1).
(zuletzt geändert am 2021-11-08 mit Wirkung zum 2021-11-16)
iWesentliche Änderungen gegenüber der Vorversion:
- Vision Zero als oberstes Ziel
- Kennzeichnung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht
- Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Schwertransporten
- Grünpfeil für den Radverkehr
- Parkvorrechte für Carsharing- und für elektrisch betrieben Fahrzeuge
- Erleichterung von Fahrradstraßen
- Fahrradzonen
- Radverkehr in beiden Richtungen in Einbahnstraßen als Regelfall
- Änderungen der Zuständigkeiten für Autobahnen
Hier erhältlich sind
In Teilen:
- Zu § 1 Grundregeln
- Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
- Zu § 3 Geschwindigkeit
- Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
- Zu § 5 Abs. 6 Satz 2
- Zu § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
- Zu § 8 Vorfahrt
- Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Zu § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- Zu § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
- Zu § 16 Warnzeichen
- Zu § 17 Beleuchtung
- Zu § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Zu § 19 Bahnübergänge
- Zu § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
- Zu § 21 Personenbeförderung
- Zu § 22 Ladung
- Zu § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
- Zu § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
- Zu § 25 Fußgänger
- Zu § 26 Fußgängerüberwege
- Zu § 27 Verbände
- Zu § 28 Tiere
- Geändert: Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
- Geändert: Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
- Zu § 31 Sport und Spiel
- Zu § 32 Verkehrshindernisse
- Zu § 33 Verkehrsbeeinträchtigungen
- Zu § 35 Sonderrechte
- Zu § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- Zu § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Zu § 39 Verkehrszeichen
- Zu § 40 Gefahrzeichen
- Zu Zeichen 101 Gefahrstelle
- Zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
- Zu den Zeichen 103 Kurve und 105 Doppelkurve
- Zu Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung
- Zu Zeichen 112 Unebene Fahrbahn
- Zu Zeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
- Zu den Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn
- Zu Zeichen 123 Arbeitsstelle
- Zu Zeichen 125 Gegenverkehr
- Zu Zeichen 131 Lichtzeichenanlage
- Zu Zeichen 133 Fußgänger
- Zu Zeichen 136 Kinder
- Zu Zeichen 138 Radfahrer
- Zu Zeichen 142 Wildwechsel
- Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
- Zu § 41 Vorschriftzeichen
- Zu Zeichen 201 Andreaskreuz
- Zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
- Zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
- Zu den Zeichen 205 und 206 Vorfahrt gewähren. und Halt. Vorfahrt gewähren.
- Zu Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
- Zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung
- Zu Zeichen 215 Kreisverkehr
- Zu Zeichen 220 Einbahnstraße
- Zu Zeichen 222 Rechts vorbei
- Zu den Zeichen 223.1 bis 223.3 Befahren eines Seitenstreifens als Fahrbahn
- Zu Zeichen 224 Haltestelle
- Zu Zeichen 229 Taxenstand
- Zu den Zeichen 237, 240 und 241 Radweg, gemeinsamer und getrennter Geh- und Radweg
- Zu Zeichen 237 Radweg
- Zu Zeichen 238 Reitweg
- Zu Zeichen 239 Gehweg
- Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg
- Zu den Zeichen 242.1 und 242.2 Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs
- Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
- Zu Zeichen 244.3 und 244.4 Beginn und Ende einer Fahrradzone
- Zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen
- Neu: Zu Zeichen 251 Verbot für Kraftwagen
- Zu Zeichen 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- Zu den Zeichen 262 bis 266
- Zu den Zeichen 264 und 265
- Zu Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
- Zu Zeichen 268 Schneeketten sind vorgeschrieben
- Zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
- Zu Zeichen 272 Wendeverbot
- Zu Zeichen 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
- Geändert: Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
- Zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
- Zu Zeichen 276 Überholverbot
- Geändert: Zu Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Zu den Zeichen 274, 276 und 277
- Zu Zeichen 277.1 Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
- Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot
- Zu Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot
- Zu den Zeichen 283 und 286
- Zu den Zeichen 290.1 und 290.2 Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
- Zu Anlage 2 Abschnitt 9 Markierungen
- Zu Zeichen 293 Fußgängerüberweg
- Zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
- Zu Zeichen 297.1 Vorankündigungspfeil
- Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen
- Zu Zeichen 299 Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
- Zu Zeichen 301 Vorfahrt
- Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße
- Zu Zeichen 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
- Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
- Zu Zeichen 314 Parken
- Zu Zeichen 314.1 und 314.2 Parkraumbewirtschaftungszone
- Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
- Zu Bild 318 Parkscheibe
- Geändert: Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
- Zu Zeichen 327 Tunnel
- Zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht
- Zu Zeichen 330.1 Autobahn
- Zu Zeichen 330.1, 331.1, 330.2 und 331.2
- Zu Zeichen 330.2 und 331.2 Ende der Autobahn und Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 332.1 Ausfahrt von der Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 333 Ausfahrt von der Autobahn
- Zu Anlage 3 Abschnitt 8 Markierungen
- Zu Zeichen 340 Leitlinie
- Zu Zeichen 341 Wartelinie
- Zu Zeichen 342 Haifischzähne
- Zu Zeichen 350 Fußgängerüberweg
- Zu den Zeichen 350.1 und 350.2 Radschnellweg und Ende eines Radschnellwegs
- Zu Zeichen 354 Wasserschutzgebiet
- Zu Zeichen 356 Verkehrshelfer
- Zu Zeichen 357 Sackgasse
- Zu Zeichen 358 Erste Hilfe
- Zu Zeichen 363 Polizei
- Zu Zeichen 385 Ortshinweistafel
- Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichtungstafel
- Neu: Zu Zeichen 390.1 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
- Neu: Zu Zeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- Geändert: Zu Zeichen 391 Mautpflichtige Strecke
- Zu Zeichen 392 Zollstelle
- Zu Anlage 3 Abschnitt 10 Wegweisung
- Zu Zeichen 394 Laternenring
- Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweiser außerhalb von Autobahnen
- Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
- Zu Zeichen 432 Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
- Zu Zeichen 434
- Zu Zeichen 437 Straßennamensschilder
- Zu den Zeichen 438 bis 441
- Zu den Zeichen 440, 441 und 430 Wegweiser zur Autobahn
- Zu Zeichen 442 Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
- Zu den Zeichen 332, 448, 449 und 453 Wegweiser auf Autobahnen
- Zu Zeichen 448.1 Autohof
- VwV zu Zeichen 454 und 455.1
- Zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
- Zu den Zeichen 457.1 und 458
- Zu Zeichen 467.1 Umlenkungspfeil
- Zu den Zeichen 501 bis 546 Verkehrslenkungstafeln
- Zu § 43 Verkehrseinrichtungen (Anlage 4)
- Zu § 44 Sachliche Zuständigkeit
- Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes
- Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Geändert: Zu § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- Zu § 47 Örtliche Zuständigkeit
- Zu § 48 Verkehrsunterricht
Bernd Sluka, 2021-11-22
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