Nachfolgend steht die Verwaltungsvorschrift zur StVO als
Textdateien (Zeichensatz: ISO-8859-1).
(zuletzt geändert am 2025-04-03 mit Wirkung zum
2025-04-10)
Die Novelle der StVO und VwV-StVO sollte Umwelt- und Klimaschutz als
Gründe für Anordnungen im Straßenverkehr etablieren. Ob das gelungen
ist, wird die Zukunft zeigen müssen. Notwendig ist in jedem Fall eine
engagierte Gemeinde oder Stadt, die die neuen Möglichkeiten auch
umsetzen will. Ein Selbstläufer ist es nicht.
Die Neufassung der StVO-VwV wurde am nun
veröffentlicht und ist am 2025-04-10 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen:
- leichte Vereinfachung von Fahrradstraßen
- Erleichterung von Fußgängerüberwegen und von Bussonderfahrstreifen
- Sonderrechte bei "krisenhaften Entwicklungen"
- Erweiterung der Tatbestände für vereinfachtes Tempo 30
- Tempo 30 als "Soll-Regel" auf "hochfrequentierten Schulwegen"
- Tempo 30 als "Kann-Regel" an Fußgängerüberwegen
- Parken auf Gehwegen zu erlauben wird erleichtert
- Konkretisierung der Anforderungen an Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz
- Erleichterungen bei der Anordnung von Bewohnerparkvorrechten
Hier erhältlich sind
In Teilen:
- Zu § 1 Grundregeln
- Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
- Zu § 3 Geschwindigkeit
- Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
- Zu § 5 Abs. 6 Satz 2
- Zu § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
- Zu § 8 Vorfahrt
- Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Zu § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- Zu § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
- Zu § 16 Warnzeichen
- Zu § 17 Beleuchtung
- Zu § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Zu § 19 Bahnübergänge
- Zu § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
- Zu § 21 Personenbeförderung
- Zu § 22 Ladung
- Zu § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
- Zu § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
- Zu § 25 Fußgänger
- Geändert: Zu § 26 Fußgängerüberwege
- Zu § 27 Verbände
- Zu § 28 Tiere
- Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
- Zu § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
- Zu § 31 Sport und Spiel
- Zu § 32 Verkehrshindernisse
- Zu § 33 Verkehrsbeeinträchtigungen
- Zu § 35 Sonderrechte
- Zu § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- Zu § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Zu § 39 Verkehrszeichen
- Zu § 40 Gefahrzeichen
- Zu Zeichen 101 Gefahrstelle
- Zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
- Zu den Zeichen 103 Kurve und 105 Doppelkurve
- Zu Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung
- Zu Zeichen 112 Unebene Fahrbahn
- Zu Zeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
- Zu den Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn
- Zu Zeichen 123 Arbeitsstelle
- Zu Zeichen 125 Gegenverkehr
- Zu Zeichen 131 Lichtzeichenanlage
- Zu Zeichen 133 Fußgänger
- Zu Zeichen 136 Kinder
- Zu Zeichen 138 Radfahrer
- Zu Zeichen 142 Wildwechsel
- Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
- Zu § 41 Vorschriftzeichen
- Zu Zeichen 201 Andreaskreuz
- Zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!
- Zu Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
- Zu den Zeichen 205 und 206 Vorfahrt gewähren. und Halt. Vorfahrt gewähren.
- Zu Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
- Zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung
- Zu Zeichen 215 Kreisverkehr
- Zu Zeichen 220 Einbahnstraße
- Zu Zeichen 222 Rechts vorbei
- Zu den Zeichen 223.1 bis 223.3 Befahren eines Seitenstreifens als Fahrbahn
- Zu Zeichen 224 Haltestelle
- Zu Zeichen 229 Taxenstand
- Neu: Zu Zeichen 230 Ladebereich
- Zu den Zeichen 237, 240 und 241 Radweg, gemeinsamer und getrennter Geh- und Radweg
- Zu Zeichen 237 Radweg
- Zu Zeichen 238 Reitweg
- Zu Zeichen 239 Gehweg
- Zu Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Zu Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg
- Zu den Zeichen 242.1 und 242.2 Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs
- Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
- Zu Zeichen 244.3 und 244.4 Beginn und Ende einer Fahrradzone
- Geändert: Zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen
- Neu: Zu Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
- Zu Zeichen 251 Verbot für Kraftwagen
- Zu Zeichen 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- Zu den Zeichen 262 bis 266
- Zu den Zeichen 264 und 265
- Zu Zeichen 267 Verbot der Einfahrt
- Zu Zeichen 268 Schneeketten sind vorgeschrieben
- Zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
- Zu Zeichen 272 Wendeverbot
- Zu Zeichen 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
- Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
- Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
- Zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
- Zu Zeichen 276 Überholverbot
- Zu Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
- Zu den Zeichen 274, 276 und 277
- Zu Zeichen 277.1 Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
- Zu Zeichen 283 Absolutes Haltverbot
- Zu Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot
- Zu den Zeichen 283 und 286
- Zu den Zeichen 290.1 und 290.2 Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
- Zu Anlage 2 Abschnitt 9 Markierungen
- Zu Zeichen 293 Fußgängerüberweg
- Zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
- Zu Zeichen 297.1 Vorankündigungspfeil
- Geändert: Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen
- Zu Zeichen 299 Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
- Zu Zeichen 301 Vorfahrt
- Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße
- Zu Zeichen 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
- Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
- Zu Zeichen 314 Parken
- Zu Zeichen 314.1 und 314.2 Parkraumbewirtschaftungszone
- Geändert: Zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
- Zu Bild 318 Parkscheibe
- Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
- Zu Zeichen 327 Tunnel
- Zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht
- Zu Zeichen 330.1 Autobahn
- Zu Zeichen 330.1, 331.1, 330.2 und 331.2
- Zu Zeichen 330.2 und 331.2 Ende der Autobahn und Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 331.1 Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 332.1 Ausfahrt von der Kraftfahrstraße
- Zu Zeichen 333 Ausfahrt von der Autobahn
- Zu Anlage 3 Abschnitt 8 Markierungen
- Zu Zeichen 340 Leitlinie
- Zu Zeichen 341 Wartelinie
- Zu Zeichen 342 Haifischzähne
- Zu Zeichen 350 Fußgängerüberweg
- Zu den Zeichen 350.1 und 350.2 Radschnellweg und Ende eines Radschnellwegs
- Zu Zeichen 354 Wasserschutzgebiet
- Zu Zeichen 356 Verkehrshelfer
- Zu Zeichen 357 Sackgasse
- Zu Zeichen 358 Erste Hilfe
- Zu Zeichen 363 Polizei
- Zu Zeichen 385 Ortshinweistafel
- Zu Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 Touristischer Hinweis, touristische Route und touristische Unterrichtungstafel
- Zu Zeichen 390.1 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz
- Zu Zeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
- Zu Zeichen 391 Mautpflichtige Strecke
- Zu Zeichen 392 Zollstelle
- Zu Anlage 3 Abschnitt 10 Wegweisung
- Zu Zeichen 394 Laternenring
- Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweiser außerhalb von Autobahnen
- Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
- Zu Zeichen 432 Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
- Zu Zeichen 434
- Zu Zeichen 437 Straßennamensschilder
- Zu den Zeichen 438 bis 441
- Zu den Zeichen 440, 441 und 430 Wegweiser zur Autobahn
- Zu Zeichen 442 Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten
- Zu den Zeichen 332, 448, 449 und 453 Wegweiser auf Autobahnen
- Zu Zeichen 448.1 Autohof
- VwV zu Zeichen 454 und 455.1
- Zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
- Zu den Zeichen 457.1 und 458
- Zu Zeichen 467.1 Umlenkungspfeil
- Zu den Zeichen 501 bis 546 Verkehrslenkungstafeln
- Zu § 43 Verkehrseinrichtungen (Anlage 4)
- Zu § 44 Sachliche Zuständigkeit
- Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes
- Geändert: Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Geändert: Zu § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
- Zu § 47 Örtliche Zuständigkeit
- Zu § 48 Verkehrsunterricht
Bernd Sluka, 2025-04-17
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