Zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 1 Das Zeichen darf nur angeordnet werden vor schwererkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.