Zu Zeichen 142 Wildwechsel 1 I. Das Zeichen darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen. 2 II. Auf Straßen mit Wildschutzzäunen ist das Zeichen entbehrlich.