Zu Zeichen 341 Wartelinie Die Wartelinie darf nur dort angeordnet werden, 1 1. wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren.", 2 2. wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen, 3 3. wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens "bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich.