Bernd Slukas Heimatseite


Diese Seiten sind den Themen Verkehr und Recht mit Schwerpunkt Radverkehr gewidmet.

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Sie untergliedern sich in Tips zum Radfahren, Fahrradtechnik, Verkehrsrecht, Links und weiteres. Dazu kommt noch eine Sammlung verschiedener Texte und Graphiken, die ich über das WWW zugänglich machen will.


Endlich! StVO: Die neue StVO ist da mit vielleicht mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer, Klimaschutz, homöpatischer Mehrung von Tempo 30 und Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer auf gemeinsemen Geh- und Radwegen, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Dafür dürfen Fußgänger Fahrbahnen nun "auf kurzem" statt "auf kürzestem" Weg überqueren. Es fehlt noch immer an Vollmachten für die Kommunen, über Verkehrsberuhigung in ihren Orten selbst zu entscheiden.
Und auf eine dazu passende Verwaltungsvorschrift warten alle noch.
Lang hat es gedauert: Im Herbst 2023 im Bundesrat abgeleht, dann doch im Juli 2024 verabschiedet und nach zauderhaften weiteren drei Monaten von Volker Wissing am 2024-10-10 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 2024-10-11 sind die Änderungen in Kraft getreten.

Aktualisiert: Bussgeldkatalog
Der Bussgeldkatalog wurde in den letzten beiden Jahren mehrfach verändert, alleine in 2024 schon dreimal. Die Änderungen sind nun alle eingearbeitet.
Wichtigste Änderungen: Cannabis-Grenzwerte, Ignorieren von Höhenbeschränkungen teurer, Flüssiggasanlagen müssen überprüft werden und das Abschalten des Notbremsassistenten kostet nun was.

Verwaltungsvorschrift zur StVO
Lang hat die Verwaltungsvorschrift zur neuen (vom April 2020) StVO gebraucht. Jetzt endlich am 2021-11-16 ist sie in Kraft getreten. Die konkretisiert die StVO und bringt Erleichterungen für Carsharing und den Radverkehr. Hervorzuheben sind:

Fußgängersymbol über Fahrradsymbol, getrennt durch einen waagrechten Strich als Markierung auf dem Weg

Und es gibt ihn doch: Im Bund-Länder-Fachausschuss StVO wurde eine Markierung vereinbart, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kennzeichnet. Inzwischen hat sie es auch in die Verwaltungsvorschrift zur StVO geschafft. Damit entfällt nahezu jede Ausrede für die Benutzungspflicht solcher Wege, besonders die, dass sie ohne eindeutiges "Radweg-Schild" nicht gefunden werden. Denn die Markierung ist eindeutig.
Standard für solche Wege war bisher Gehweg (Zeichen 239) mit "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10). Aber das ist für Radverkehrsverbindungen untauglich, weil nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Macht diese Möglichkeit bekannt! Fordert die Straßenverkehrsbehörden auf, den Schilderwald zu lichten und nur noch Wege ohne Benutzungspflicht zu markieren!
Hintergründe und ausführliche Beschreibung


Kein Witz: Radfahrer absteigen!
über die Bedeutung eines Zusatzzeichens

Gegen Sturköpfe: Radverkehr in Einbahnstraßen
was bei der "Freigabe von Einbahnstraßen" für das Radfahren in beide Richtungen zu beachten ist
auch als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Weitergeben

Aktualisiert: Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer
angepasst an die Novelle der StVO vom 2013-04-01 und die durch das Bundesverkehrsministerium dargestellte Rechtslage bei beidseitiger Benutzungspflicht, ergänzt durch die neue Markierung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht


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Bernd Sluka, 2024-10-13

erreichbar unter: Dr.-Karl-Fuchs-Str. 25, Passau

in memoriam Werner Icking (+ 2001-02-09), der mich nicht nur zum Radfahren, sondern auch ins WWW geführt hat