Bernd Slukas Heimatseite


Diese Seiten sind den Themen Verkehr und Recht mit Schwerpunkt Radverkehr gewidmet.

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Sie untergliedern sich in Tips zum Radfahren, Fahrradtechnik, Verkehrsrecht, Links und weiteres. Dazu kommt noch eine Sammlung verschiedener Texte und Graphiken, die ich über das WWW zugänglich machen will.


NEU: Verwaltungsvorschrift zur StVO
Noch länger als der Bussgeldkatalog hat die Verwaltungsvorschrift zur neuen (vom April 2020) StVO gebraucht. Jetzt endlich am 2021-11-16 ist sie in Kraft getreten. Die konkretisiert die StVO und bringt Erleichterungen für Carsharing und den Radverkehr. Hervorzuheben sind:

Wieder neu: Bussgeldkatalog
Eineinhalb Jahre nach der StVO hat der Bundesrat den umstrittenen Bussgeldkatalog neu verabschiedet und zum 2021-11-09 tritt er endlich in Kraft. Doch die Fahrverbote für zu schnelles Fahren fehlen wieder, weil ein (bald ehemaliger) Verkehrsminister so lange gequengelt hat, bis die Länder nachgegeben haben. Stattdessen wurden die Bussgelder erhöht - für viele dennoch keine Abschreckung gegen Rasen.
Die übrigen Bussgelder sind wie im April 2020 angehoben worden. Sie passen zu den damals verabschiedeten StVO-Novelle. So stiegen die Strafen für Falschparken, besonders auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen, für Umweltvergehen und bei Behinderungen. Aber auch das verbotene Radfahren auf Gehwegen oder linksseitigen Radwegen wurde teurer. Selbst die Bussgelder für Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand stiegen. Jetzt müsste das nur noch jemand ahnden.

StVO 2020: Am 2020-04-28 wurde endlich die Novelle der StVO in Kraft gesetzt, die bereits im Februar im Bundesrat beschlossen worden war. Obwohl als Verbesserung für Radfahrer verkauft, enthält sie keine wesentlichen Neuerungen für sie. Wichtiger ist, dass nun endlich auch das Carsharing-Gesetz in der StVO abgebildet wurde, so dass Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden können. Doch der mitverabschiedete Bussgeldkatalog war angeblich ungültig.

Fußgängersymbol über Fahrradsymbol, getrennt durch einen waagrechten Strich als Markierung auf dem Weg

Und es gibt ihn doch: Endlich wurde im Bund-Länder-Fachausschuss StVO eine Markierung vereinbart, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kennzeichnet. Damit entfällt nahezu jede Ausrede für die Benutzungspflicht solcher Wege, besonders die, dass sie ohne eindeutiges "Radweg-Schild" nicht gefunden werden. Denn die Markierung ist eindeutig.
Standard für solche Wege war bisher Gehweg (Zeichen 239) mit "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10). Aber das ist für Radverkehrsverbindungen untauglich, weil nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Macht diese Möglichkeit bekannt! Fordert die Straßenverkehrsbehörden auf, den Schilderwald zu lichten und nur noch Wege ohne Benutzungspflicht zu markieren!
Hintergründe und ausführliche Beschreibung


Kein Witz: Radfahrer absteigen!
über die Bedeutung eines Zusatzzeichens

Gegen Sturköpfe: Radverkehr in Einbahnstraßen
was bei der "Freigabe von Einbahnstraßen" für das Radfahren in beide Richtungen zu beachten ist
auch als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Weitergeben

Aktualisiert: Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer
angepasst an die Novelle der StVO vom 2013-04-01 und die durch das Bundesverkehrsministerium dargestellte Rechtslage bei beidseitiger Benutzungspflicht, ergänzt durch die neue Markierung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht


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Bernd Sluka, 2021-11-22

erreichbar unter: Dr.-Karl-Fuchs-Str. 25, Passau

in memoriam Werner Icking (+ 2001-02-09), der mich nicht nur zum Radfahren, sondern auch ins WWW geführt hat