Was tun gegen die Benutzungspflicht von Radwegen?


aus immer noch aktuellem Anlass: Petition zur Abschaffung der Radwege-Benutzungspflicht

Die "Initiative Cycleride" hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Sie fordert die Abschaffung der Benutzungspflicht von Radwegen. Weil sich Radwege weder als sicher noch als verkehrsgerecht herausgestellt haben, dürfen Radfahrer nicht gezwungen werden, sich dort zu gefährden.

Sie können Diese Petition noch immer unterstützen, indem Sie "Ihrem" Bundestagsabgeordneten schreiben, warum die Benutzungspflicht nicht sinnvoll, nicht nötig und sogar gefährlich ist, und ihn bitten, die Petition zu befürworten.

Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.


Diese Seite besteht aus drei Teilen:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Die Theorie, beschrieben in einem Zustandsbericht, den ich als Vortrag mit dem verwirrenden Titel "Die StVO-Novelle in der Praxis" am 2000-04-08 auf der Landesmitgliederversammlung des VCD Bayern beschrieben habe. Darin sind aber auch die Handlungsmöglichkeiten in der Praxis beschrieben. Dieser Bericht ist m.E. immer noch aktuell.
  3. Die Praxis, dargestellt in verschiedenen Beispielen von Briefen an die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) und formellen Widersprüchen. Sie sollen vor allem Vorlagen liefern für Argumentation und Formulierung in verschiedenen Fällen. Außerdem sind hier Vorlagen für einfache Fälle zu bekommen (z.Zt. nur bei Tempo 30).

Weitere Hinweise, Beispiele und Urteile finden Sie u.a. auf den Seiten des ADFC Hamburg, Klaus Wörle, des ADFC Diepholz und der Critical Mass Hamburg.

1. Rechtliche Grundlagen

... für das Vorgehen sind die Straßenverkehrsordnung, dort besonders die Paragraphen 2, 9 Abs. 2 und 3, 41 Abs. 2 Nr. 2 und 5, 42 Abs. 6 (Zeichen 340 für "Schutzstreifen") und vor allem § 45 Abs. 9 sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Bei letzterer sind besonders die Teile

erwähnenswert.

Grundlegende und wichtige Argumentationsschemata findet man auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem mehreren Widersprüchen zur Radwegbenutzungspflicht stattgegeben wurde. Ebenso nett und interessant zu lesen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg in Sachen Radwegbenutzungspflicht.

2. Die Theorie - Zustandsbericht: "Die StVO-Novelle in der Praxis"

Nach dem Manuskript eines Vortrags am 2000-04-08 auf der Landesmitgliederversammlung des VCD Bayern in Augsburg

Mit Tipps, was man gegen die Benutzungspflicht von Radwegen unternehmen kann

Inhalt:

3. Die Praxis - Widersprüche und Briefe zur Benutzungspflicht

  1. Meine Widersprüche und Briefe
  2. Auch die unsere (ADFC Passau, VCD Passau) älteren Widersprüche und Schreiben von 1998 (Umsetzung der StVO-Radfahrer-Novelle) waren größtenteils erfolgreich:
  3. Die Texte der Briefe können von mir per E-Mail bezogen werden (oder aus den PDF-Dateien herauskopiert).

    dazu: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 173 als Anlage

  4. Der Widerspruch von Ingo Keck (PDF; 42 kB)
  5. gegen die Benutzungspflicht einiger Radwege in Regensburg. Er hat die Notwendigkeit der Einhaltung von § 45 Abs. 9 StVO viel besser ausformuliert.

  6. Vorlagen
  7. Widerspruch gegen die Benutzungspflicht eines Radwegs in einer Tempo-30-Zone

    Brief an die Stadt Passau wegen Fahrradysmbolen in Fußgängerampeln und rechtlicher Hintergrund (PDF, 475 kB)

  8. Grundlegende und wichtige Argumentationsschemata
  9. findet man auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, mit dem mehreren Widersprüchen zur Radwegbenutzungspflicht stattgegeben wurde. Ebenso nett und interessant zu lesen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg in Sachen Radwegbenutzungspflicht.


Bernd Sluka, 2002-02-18
zuletzt geändert am 2007-09-03

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