Was tun gegen die Benutzungspflicht von Radwegen?
Die "Initiative Cycleride" hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Sie fordert die Abschaffung der Benutzungspflicht von Radwegen. Weil sich Radwege weder als sicher noch als verkehrsgerecht herausgestellt haben, dürfen Radfahrer nicht gezwungen werden, sich dort zu gefährden.
Sie können Diese Petition noch immer unterstützen, indem Sie "Ihrem"
Bundestagsabgeordneten schreiben, warum die Benutzungspflicht nicht
sinnvoll, nicht nötig und sogar gefährlich ist, und ihn bitten, die
Petition zu befürworten.
Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
Diese Seite besteht aus drei Teilen:
- Rechtliche Grundlagen
- Die Theorie,
beschrieben in einem
Zustandsbericht, den ich als Vortrag mit dem verwirrenden Titel "Die
StVO-Novelle in der Praxis" am 2000-04-08 auf der
Landesmitgliederversammlung des VCD
Bayern beschrieben habe. Darin sind aber auch die
Handlungsmöglichkeiten in der Praxis
beschrieben. Dieser Bericht ist m.E. immer noch aktuell.
- Die Praxis,
dargestellt in verschiedenen Beispielen von Briefen an
die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) und formellen
Widersprüchen. Sie sollen vor allem Vorlagen liefern für
Argumentation und Formulierung in verschiedenen Fällen.
Außerdem sind hier Vorlagen für einfache Fälle zu bekommen (z.Zt. nur bei Tempo 30).
Weitere Hinweise, Beispiele und Urteile finden Sie u.a. auf den Seiten des
ADFC Hamburg,
Klaus Wörle,
des ADFC Diepholz und
der Critical Mass Hamburg.
... für das Vorgehen sind die
Straßenverkehrsordnung, dort
besonders die Paragraphen 2, 9 Abs. 2 und 3, 41 Abs. 2
Nr. 2 und 5, 42 Abs. 6 (Zeichen 340 für "Schutzstreifen")
und vor allem § 45 Abs. 9 sowie die zugehörige
Verwaltungsvorschrift zur
StVO (VwV-StVO). Bei letzterer sind besonders die Teile
erwähnenswert.
Grundlegende und wichtige Argumentationsschemata
findet man auch im Urteil des Verwaltungsgerichts
Berlin, mit dem mehreren Widersprüchen zur
Radwegbenutzungspflicht stattgegeben wurde.
Ebenso nett und interessant zu lesen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg in Sachen Radwegbenutzungspflicht.
Nach dem Manuskript eines Vortrags am 2000-04-08 auf der
Landesmitgliederversammlung des VCD Bayern in Augsburg
Mit Tipps, was man gegen die Benutzungspflicht von Radwegen unternehmen kann
Inhalt:
- Meine Widersprüche und Briefe
- Rechtswidrig:
Fahrradsymbole in Fußgängerampeln
Wo Radfahrer auf der Fahrbahn fahren haben Fahrradsymbole in
den Streuscheiben von Fußgängerampeln nichts verloren. Denn
sie müssen von Radfahrern auf der gesamten Kreuzung beachtet
werden. Das bedeutet, die Radfahrer müßten entweder auf der
Fahrbahn anhalten, obwohl die Hauptampel noch Grün ist, - und
werden dann überfahren - oder sie sind gezwungen einen
Rotlichtverstoß zu begehen. Die Symbole sind nur dort
zu gebrauchen, wo benutzungspflichtige Radwege über die Kreuzung
fortgesetzt werden, also davor und danach verlaufen.
Mein Schreiben dazu an das Ordnungsamt der Stadt als
PDF,
Postscript,
DVI und auch
als TeX-Source.
Hintergrundinformation: Brief des Bundesministeriums für
Verkehr (PDF, 475 kB), in dem die Rechtslage
klargestellt wird.
- NEU:
Schutzstreifen auf der Marienbrücke in Passau
(als PDF,
Postscript,
oder DVI mit
Fotos)
Schon in der Mindestbreite von 1,25 m (einschließlich
Markierung und Gosse mit Längskante und Kanaldeckeln) markierte
"Schutzstreifen" wurden
nachträglich mit einer Fahrbahnbegrenzung weiter eingeengt.
Diese Neumarkierung habe ich zu einem Widerspruch genutzt,
zumal die Straße ohnehin zu stark befahren ist und die
Schutzstreifen ständig von Kraftfahrzeugen mitbenutzt
werden. Also weg damit!
- Nachgeschoben:
Radwege an zwei befahrenen Kreuzungen in Deggendorf
(als PDF,
Postscript,
oder DVI mit
Fotos)
Leider hatte der Widerspruch gegen das "Radfahrstreifchen"
(siehe unten) in Deggendorf nicht zu einem Umdenken geführt.
Die Stadt hatte dennoch im Herbst 2005 benutzungspflichtige
Radwege nur über zwei Kreuzungen, also genau dort, wo das
besonders gefährlich ist, angelegt. Hinzu kommen noch
zahlreiche Baufehler. Verschärfend liegen diese Wege auf
einem Schulweg und sind schon zu schmal für die zu Fuß
gehenden Schüler. Deswegen sah ich mich gezwungen, im
September 2006 einen Widerspruch dagegen einzulegen.
Mittlerweile hat im April 2007 ein Gespräch mit dem
Deggendorfer Ordnungsamt stattgefunden, in dem vereinbart
wurde, die Benutzungspflicht zurückzunehmen. Allerdings
wollen sie immer noch die Gehwege für das Radfahren
freigeben, was angesichts der Fußgängermassen nicht besonders
sicher ist und weiterhin dafür sorgt, daß dort Radfahrer sich
und andere gefährden.
Gleichzeitig mit dem Widerspruch habe ich noch einen Brief nach Deggendorf geschickt, der
zahlreiche Verkehrsprobleme dort aufgreift, um die ich mich
allerdings nicht auch noch alle einzeln kümmern kann.
- Erfolgreich:
Radfahrstreifen Ruselstraße in Deggendorf
(als PDF,
Postscript,
oder DVI mit
Fotos).
Es geht darin weniger um dieses 35-m-Radfahrstreifchen, als
die Planung, die Radfahrer über die vorangehenden Kreuzungen
auf Radwegen und -furten zu führen, nachhaltig zu stören.
- Erfolgreich:
Pionierstraße (kein Räumdienst = keine Benutzungspflicht;
ein netter Brief zu einem neuen Radweg)
als PDF,
Postscript,
DVI
mit Fotos
- Nicht erfolgreich:
Neuburger Straße (Situationsänderung durch Eröffnung eines
Einkaufmarkts mit gefährlicher Einfahrt; netter Brief, noch
kein Widerspruch)
als PDF,
Postscript,
DVI
mit Fotos
- Erfolgreich:
Donau-Radweg (linksseitig) neben B 388
(als PDF,
Postscript,
DVI),
mit Anlage (PDF,
Postscript,
DVI)
und Fotos
-
Auch die unsere (ADFC Passau, VCD Passau) älteren Widersprüche und
Schreiben von 1998 (Umsetzung der StVO-Radfahrer-Novelle) waren größtenteils erfolgreich:
- Spitalhofstraße (innerorts beidseitig)
- Rennweg (außerorts, Zweirichtung, Mischverkehr mit Fußgängern)
- Staatsstraße PA 1 ("Neue Rieser Straße") (außerorts, Zweirichtung, Mischverkehr mit Fußgängern)
- Leonhard-Paminger-Straße (innerorts, Zweirichtung, Mischverkehr mit Fußgängern, starkes Gefälle)
- Haitzinger Straße (innerorts, Zweirichtung, Mischverkehr mit Fußgängern, unübersichtliche Einmündungen)
- Bayerwaldstraße (Gemeinde Tiefenbach, außerorts, Zweirichtung, Mischverkehr mit Fußgängern, starkes Gefälle, eingebaute Gefahrstellen)
- Tannenleite (kein formaler Widerspruch, sondern einfaches Schreiben wegen Radweg
in Tempo-30-Zone)
Die Texte der Briefe können von mir per E-Mail bezogen werden (oder aus den PDF-Dateien herauskopiert).
dazu: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 173 als Anlage
- Der Widerspruch von Ingo Keck (PDF; 42 kB)
gegen die Benutzungspflicht einiger Radwege in Regensburg. Er hat
die Notwendigkeit der Einhaltung von § 45 Abs. 9 StVO viel besser ausformuliert.
- Vorlagen
Widerspruch gegen die Benutzungspflicht eines Radwegs in einer Tempo-30-Zone
Brief an die Stadt Passau
wegen Fahrradysmbolen in Fußgängerampeln und
rechtlicher Hintergrund (PDF, 475 kB)
- Grundlegende und wichtige Argumentationsschemata
findet man auch im Urteil des Verwaltungsgerichts
Berlin, mit dem mehreren Widersprüchen zur
Radwegbenutzungspflicht stattgegeben wurde.
Ebenso nett und interessant zu lesen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg in Sachen Radwegbenutzungspflicht.
Bernd Sluka, 2002-02-18
zuletzt geändert am 2007-09-03
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