\input fnstrbrf
\input footnote
%\telefon
\email
\hyphenation{Haupt-licht-zei-chen
             be-nut-zungs-pflich-ti-ger
             be-nut-zungs-pflich-ti-gen
             Fahr-rad-sym-bo-le}

\privatbriefkopf

%\versendeart Einschreiben

\adresse Stadt Passau
Ordnungsamt
94030 Passau

\betrifft Fehlerhafte Lichtzeichenanlagen

\text
\sehrgeehrt

zahlreiche Lichtzeichenanlagen im Stadtgebiert Passaus sind fehlerhaft
ausgerüstet. Sie zeigen in den Streuscheiben der Fußgängerampeln
Fahrradsymbole, während Radfahrer an diesen Kreuzungen auf der Fahrbahn fahren.
Diese Fehlausstattung führt entweder zu permanenten Rechtsverstößen oder
aber zur Gefährdung von Leib und Leben.

Gemäß \S~37 Abs.~2 Nr.~5 Satz~1 StVO gelten Lichtzeichen mit Fahrradsymbol für
Radfahrer und zwar nicht nur für Radfahrer, die neben der Fahrbahn
fahren, sondern für Radfahrer auf der gesamten Kreuzung bzw\ Einmündung
einschließlich auf der Fahrbahn. Siehe dazu die einschlägige
Recht"-spre"-chung\fn{z.\thinspace B.\ OLG Köln, VM 87, 53; OLG Celle, VRS
67, 294}. Das Bundes"-ministe"-rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat diese Rechtslage auf Anfrage eben"-falls bestätigt\fn{Siehe die
Antwort vom \date 2007-06-20 (in der Anlage).}.

Das Problem entsteht nun aufgrund der unterschiedlichen Sperr- und
Freigabezeiten der Hauptlichtzeichen und der Fußgängerlichtzeichen.
Zumeist schalten die Fußgängerlichtzeichen vor den Hauptlichtzeichen von
Grün auf Rot, manchmal jedoch auch umgekehrt. Oder Fußgängerlichtzeichen
geben den Verkehr früher frei als die Hauptlichtzeichen. Radfahrer, die
an diesen Kreuzungen fahren haben die Wahl zwischen zwei Alternativen:

\item{1.} Sie ignorieren das für sie geltende Lichtzeichen (an der
Fußgängerampel) und richten
sich nach dem Hauptlichtzeichen. In diesem Fall begehen sie einen
Rotlichtverstoß, also einen als besonders schwerwiegend eingestuften
Verkehrsverstoß\fn{erkennbar an der Höhe des Bußgelds bis zu
100~Euro und der resultierenden Eintragung in das
Ver"-kehrs"-zentral"-register} und riskieren Verwarn- und Bußgelder. Vor
allem aber würde ihnen bei Beteiligung an einem Unfall eine erhebliche
Mithaftung zufallen.

\item{2.} Sie befolgen die für sie geltenden Lichtzeichen und halten,
wenn sie Rot zeigen, vor der Kreuzung an, auch wenn andere Fahrzeuge auf dem
selben Fahrstreifen davor und dahinter wegen Grün der Hauptlichtzeichen
noch weiterfahren können und deren Fahrer nicht damit rechnen, daß das
Fahrrad vor ihnen plötzlich gebremst wird. Von diesem rechtskonformen
und durch die Ausgestaltung der Lichtzeichenanlage vorgeschriebenen
Verhalten ginge aber eine erhebliche Unfallgefahr und Ge"-fähr"-dung von Leib und
Leben vor allem der Radfahrer aus. Umgekehrt dürfen Radfahrer an den so
aus"-ge"-rüste"-ten Kreuzungen bei Rot der Hauptlichtzeichen in die Kreuzung
einfahren, wenn die Fuß"-gän"-ger"-licht"-zei"-chen Grün zeigen.

Beide Alternativen stehen unmittelbar gegen die Obliegenheitpflicht der
Straßenverkehrsbehörde für Sicherheit und Ordnung im Verkehr zu sorgen.
Die durch die Fehlausrüstung der Lichtzeichen geschaffene
Rechtsunsicherheit geht in jedem Fall zu Lasten der als Radfahrer am
Verkehr teilnehmenden Menschen. Auch eine Duldung des illegalen
Verhaltens (Alternative~1) kann daher nur eine zeitlich begrenzte
Übergangslösung darstellen, zumal ein Gericht dieser Duldung nicht folgen
würde, sondern nach geltender Rechtslage zu entscheiden hätte. Anordnungen
im Straßenverkehr müssen so beschaffen sein, daß sie weder
Verkehrsteilnehmer gefährden noch zu illegalem Verhalten zwingen.

Beispiele für fehlerhaft ausgestattete Lichtzeichenanlagen in Passau sind:

\item-
Die Einmündung der süd-östlichen Rampe der Franz-Josef-Straße-Brücke in
die Regensburger Straße (B~8). Dort sind Fußgängersymbole in den
Streuscheiben der Fußgängerampeln und zwar

\itemitem{} \dots sowohl
an den Furten parallel der Regensburger Straße, und
der Furt an der Dreiecksinsel, obwohl dort weder davor noch danach
irgend ein benutzungspflichtiger Radweg existieren würde. Auf dieser
Seite befinden sich nur Gehwege neben der Fahrbahn, deren Benutzung
für Radfahrer verboten ist.

\itemitem{} \dots als auch an der Furt quer zur Regensburger Straße, dort aber
nur in den grünen Streu"-schei"-ben der zweiten Furthälfte Richtung Media
Markt (an der ersten Furthälfte sind in dieser Richtung nur
Fußgängersymbole vorhanden) sowie in beiden grünen Streuscheiben in
Richtung Donau. Die roten Streuscheiben zeigen alle nur ein
Fußgängersymbol und von den vier grünen Streuscheiben haben nur drei
zusätzlich ein Fahrradsymbol. Es sieht aus, als hätte dort jemand
planlos verwendet, was gerade übrig war. Auch an in Richtung dieser Furt
finden sich keine benutzungspflichtigen Radwege neben der Fahrbahn.

\item-
An der Einmündung der süd-östlichen Rampe oben auf der
Franz-Josef-Straße-Brücke in die St~2118: Hier ist die Querfurt und die
Dreiecksfurt sogar mit neueren Streuscheiben ausgestattet, die ein
Fahrradsymbol tragen. Auch hier befindet sich weit und breit kein
benutzungspflichtiger Radweg in der Nähe. Auf der Rampe ist sogar die
Benutzung der Seitenräume für Radfahrer verboten.

\item-
An der Einmündung der nord-östlichen Abfahrt von der
Franz-Josef-Straße-Brücke in die Äußere Spital"-hof"-straße: Hier ist auffällig,
daß die Fußgängerampel sogar Straßenteile verbindet, die nicht mal von
Fußgängern benutzt werden. Aber die Streuscheiben der Fußgängerampel
enthalten Fahrradsymbole, die für alle Radfahrer gelten, die in der
Äußeren Spital"-hof"-straße fahren.

\item-
An der Einmündung der nordwestlichen Abfahrt von der
Franz-Josef-Straße-Brücke in die Stein"-bach"-straße.

\item-
An der Einmündung der Vornholzstraße in die Äußere Spital"-hof"-straße: Dies
ist eine erst vor wenigen Jahren errichtete Lichtzeichenanlage und auch
dort wurden die falschen Streuscheiben benutzt\fn{An der allerneusten
Lichtzeichenanlage an der Einmündung Graneckerstraße/ Äußere
Spital"-hof"-straße wurde dagegen korrekt nur mit Fußgängersymbolen
gearbeitet.}, obwohl weit und breit kein benutzungspflichtiger Radweg
über die Furt fortgesetzt wird.

\item-
An der Kreuzung Stelzhamer Straße/Regensburger Straße, wo
der benutzungspflichtige Radweg erst nach der Kreuzung beginnt,
Radfahrer also bis dahin auf der Fahrbahn fahren dürfen.

Aber ich bin mir sicher, daß ich nicht alle fehlerhaft ausgestatteten
Lichtzeichenanlagen hier aufgezählt habe, schon weil ich nicht alle
kenne bzw.\ kontrolliert habe.

Bitte lassen Sie daher sämtliche Lichtzeichenanlagen im Stadtgebiet
auf diesen Fehler überprüfen und lassen Sie an allen Stellen, wo
Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (dürfen) die Streuscheiben gegen
solche austauschen, die alleine ein Fußgängersymbol zeigen. Überall
dort, wo entweder keine Radwege über die Furt fortgesetzt werden oder
diese Radwege nicht benutzungspflichtig oder nicht für alle Radfahrer
benutzbar sind, sind die kombinierten Streuscheiben fehl am Platz. Und
teilen Sie mir bitte mit, wann die Überprüfung und die Korrektur des
Fehlers vollzogen ist.

Da viele dieser Lichtzeichenanlagen an den Bundes- und Staatsstraßen in
Passau stehen, geht dieses Schreiben in Kopie an das Staatliche Bauamt
Passau, und wegen der unmittelbaren Gefahr bzw.\ Rechts"-un"-si"-cher"-heit auch
an die Polizeidirektion Passau. Ich bitte beide Behörden um ihre
Stellungnahme.

\gruss
\Mfgr

\ps Anlage: Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und \
Stadtentwicklung zu "`Straßenverkehrs-Ordnung --- Ampeln für Radfahrer"'

\briefende
\end

